Allgemeine Geschäftsbedingungen der Develogix Agency e.U. für die Nutzung der Registrierkasse zettl.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von zettl zwischen der Develogix Agency e.U., Johannes-Filzer-Straße 46, 5020 Salzburg, FN 594182 y, Landesgericht Salzburg (im Folgenden „Develogix“), und dem Kunden.
1.2 zettl wird ausschließlich Unternehmern im Sinn von § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) und § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) angeboten. Bei der Registrierung ist eine UID-Nummer oder Steuernummer anzugeben; mit der Registrierung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), finden daher keine Anwendung.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Develogix ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Bestandteil des Vertrags sind der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) samt Anlagen sowie die bei Vertragsabschluss in zettl angezeigte Preis- und Leistungsübersicht. Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung.
2. Leistungen
2.1 zettl ist eine cloudbasierte Registrierkasse für Betriebe in Österreich. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- das Backoffice im Browser (Produkte, Kunden, Belege, Kassabuch, Abschlüsse, Berichte, Einstellungen),
- die Web-Kasse im Browser und die Tablet-App zettl,
- die Signatur der Belege nach der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) über eine Signaturerstellungseinheit der fiskaly GmbH, Wien, die Develogix im Rahmen des Vertrags bereitstellt,
- die Unterstützung bei der Registrierung von Kasse und Signaturerstellungseinheit in FinanzOnline sowie bei Start-, Monats-, Jahres- und Nullbelegen,
- der Export des Datenerfassungsprotokolls (DEP) und weiterer Unterlagen,
- digitale Belege (QR-Code, E-Mail) und Bondruck auf unterstützten Druckern,
- die Anbindung von Kartenterminals der SumUp; der Vertrag über die Kartenakzeptanz kommt dabei ausschließlich zwischen dem Kunden und SumUp zustande.
2.2 Der genaue Umfang richtet sich nach dem gewählten Plan laut Preis- und Leistungsübersicht. Belege im Plan „zettl Kasse“ tragen den Hinweis „Beleg erstellt mit zettl“.
2.3 Develogix entwickelt zettl laufend weiter und darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, sofern der vereinbarte Kern der Leistung – eine RKSV-konforme Registrierkasse mit Belegerstellung, Signatur und Export – erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
2.4 Nicht Gegenstand des Vertrags sind Hardware (Tablets, Computer, Drucker, Kassenladen, Scanner, Kartenterminals), Internetzugang, Steuer- und Rechtsberatung sowie Leistungen Dritter, die der Kunde selbst beauftragt.
3. Konto, Vertragsschluss, Zugänge
3.1 Mit der Registrierung und der Zustimmung zu diesen AGB, der Datenschutzerklärung und dem AVV kommt ein Vertrag über die kostenlose Nutzung in der Testphase zustande. Der entgeltliche Vertrag (Abo) kommt zustande, wenn der Kunde im Go-Live-Assistenten ein Abo abschließt und diesen AGB dabei erneut zustimmt.
3.2 Die Angaben bei Registrierung und Einrichtung müssen richtig und vollständig sein und aktuell gehalten werden.
3.3 Der Kunde hält Zugangsdaten, PINs und Geräte geheim und geschützt. Er ist für die Konten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Rollen und Berechtigungen sowie für alle Handlungen verantwortlich, die über diese Zugänge vorgenommen werden. Develogix empfiehlt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Konten mit Verwaltungsrechten.
4. Testphase
4.1 Die Testphase dauert 14 Tage ab dem Anlegen des Betriebs in zettl, ist kostenlos und verlangt keine Zahlungskarte. In der Testphase stehen alle Funktionen zur Verfügung, signiert wird jedoch nur in einer Testumgebung (Sandbox).
4.2 Belege aus der Testphase sind als „TESTBELEG“ gekennzeichnet und keine Belege im Sinn der RKSV. Für den Echtbetrieb muss der Kunde die Kasse über den Go-Live-Assistenten freischalten.
4.3 Endet die Testphase ohne Abo, wechselt das Konto in den Nur-Lesen-Modus: Daten bleiben sichtbar und exportierbar, neue Belege können nicht erstellt werden. Es entstehen keine Kosten. Sandbox-Kassen können auch neben einem Abo kostenlos weiter für Schulungen genutzt werden.
5. Preise
5.1 Das Entgelt richtet sich nach der Anzahl der Live-Kassen (Kassen mit Echtsignatur), mindestens einer Kasse. Es gelten folgende Preise je Live-Kasse, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:
| Plan | monatliche Zahlung | jährliche Zahlung |
|---|---|---|
| zettl Kasse | 12,90 € je Kasse und Monat | 129,00 € je Kasse und Jahr |
Für weitere Pläne gilt die bei Vertragsabschluss in zettl angezeigte Preisliste.
5.2 Es gibt keine Aktivierungsgebühr und keine gesonderte Gebühr für die Signatur.
5.3 Geht eine weitere Kasse live, erhöht sich das Entgelt ab diesem Zeitpunkt anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum. Wird eine Live-Kasse außer Betrieb genommen, verringert sich die Anzahl – nie unter eine Kasse – mit Ablauf ihrer Mindestlaufzeit nach Punkt 7.2; die Differenz wird anteilig verrechnet. Dasselbe gilt für einen Wechsel des Plans oder der Zahlungsweise.
5.4 Promo-Codes gelten nach den beim Einlösen angezeigten Bedingungen; eine Barablöse ist ausgeschlossen.
6. Abrechnung und Zahlung
6.1 Das Entgelt ist ab Abschluss des Abos je Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus fällig und wird von der hinterlegten Zahlungskarte abgebucht. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Limited. Der Kunde sorgt dafür, dass eine gültige Karte hinterlegt ist.
6.2 Rechnungen werden elektronisch per E-Mail und in zettl unter „Abo“ bereitgestellt.
6.3 Scheitert eine Abbuchung, wird der Kunde benachrichtigt und hat eine Kulanzfrist von 7 Tagen, in der alle Funktionen weiter zur Verfügung stehen. Ist die Zahlung nach Ablauf der Kulanzfrist nicht erfolgt, wechselt das Konto in den Nur-Lesen-Modus: Belege, Daten und Exporte bleiben zugänglich, neue Belege können nicht erstellt werden. Sobald die Zahlung eingeht, wird der Nur-Lesen-Modus aufgehoben. Develogix verrechnet keine Mahngebühren.
6.4 Im Nur-Lesen-Modus ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, seine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auf andere Weise zu erfüllen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Testphase und Kassen in der Testumgebung (Sandbox) sind kostenlos und begründen keine Mindestlaufzeit.
7.2 Für jede Live-Kasse gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag, an dem sie live geht (Startbeleg). Grund dafür ist die Signatureinheit, die Develogix für diese Kasse beim Signaturdienstleister für 12 Monate anmeldet. Die Mindestlaufzeit läuft auch dann zu Ende, wenn der Kunde die Kasse vorher außer Betrieb nimmt; das Entgelt für diese Kasse bleibt bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldet. Die jeweiligen Enddaten zeigt zettl unter „Abo“ an.
7.3 Der Kunde kann das Abo jederzeit in zettl unter „Abo“ kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungszeitraums (Monat bzw. Jahr) wirksam, frühestens jedoch mit Ablauf der zuletzt endenden Mindestlaufzeit nach Punkt 7.2. Bis dahin kann die Kündigung in zettl zurückgenommen werden. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist jede Kasse zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Vom Wechsel zu einem anderen Anbieter handelt Punkt 7.7; er ist jederzeit und unabhängig davon möglich.
7.4 Develogix kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
7.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Develogix insbesondere vor, wenn der Kunde zettl missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt oder trotz Nur-Lesen-Modus über längere Zeit mit Zahlungen im Rückstand ist.
7.6 Vor dem Vertragsende nimmt der Kunde seine Live-Kassen außer Betrieb (Schlussbeleg, Meldung in FinanzOnline, soweit das nicht über zettl erfolgt) und exportiert das DEP und die übrigen Unterlagen, die er aufbewahren muss.
7.7 Wechsel und Mindestlaufzeit sind zweierlei. Die Mindestlaufzeit nach Punkt 7.2 hindert den Kunden nicht daran, jederzeit zu einem anderen Anbieter zu wechseln und seine Daten mitzunehmen; dafür gilt Punkt 10.5 mit einer Ankündigungsfrist von höchstens zwei Monaten. Das Entgelt für die restliche Mindestlaufzeit bleibt geschuldet, weil es die Signatureinheit betrifft, die Develogix für diese Kasse beim Signaturdienstleister für zwölf Monate angemeldet und bezahlt hat. Es ist damit kein Entgelt für den Wechsel, sondern für eine bereits bezogene Leistung Dritter; für den Wechsel selbst und den Datenexport verlangt Develogix nichts.
8. Pflichten des Kunden nach der RKSV
8.1 Der Kunde bleibt Verpflichteter der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach §§ 131b und 132a Bundesabgabenordnung (BAO) und der RKSV. zettl ist ein Hilfsmittel zur Erfüllung dieser Pflichten; es nimmt dem Kunden die Pflichten nicht ab.
8.2 Insbesondere ist der Kunde verantwortlich,
- den Startbeleg jeder Kasse innerhalb der Frist der RKSV (eine Woche ab Inbetriebnahme) prüfen zu lassen bzw. mit der App „BMF Belegcheck“ selbst zu prüfen, soweit zettl die Bestätigung aus FinanzOnline nicht anzeigt,
- den Jahresbeleg bis zum 15. Februar des Folgejahres zu prüfen und aufzubewahren,
- das Datenerfassungsprotokoll (DEP) mindestens quartalsweise zu exportieren und auf einem externen, unveränderbaren Datenträger zu sichern,
- die Daten seines FinanzOnline-Zugangs (Webservice-Benutzer) richtig bereitzustellen und aktuell zu halten,
- Ausfälle der Kasse oder der Signaturerstellungseinheit, die länger als 48 Stunden dauern, in FinanzOnline zu melden, soweit die Meldung nicht über zettl bzw. fiskaly erfolgt,
- bei einem Ausfall von zettl, des Internetzugangs oder der Geräte Papierbelege (Paragon) mit fortlaufender Nummer auszustellen und diese nach Wiederherstellung in zettl nachzuerfassen,
- für funktionsfähige Geräte, Drucker und einen stabilen Internetzugang zu sorgen,
- Stammdaten, Preise und Steuersätze der Produkte richtig zu erfassen,
- die Belege, Aufzeichnungen und Exporte sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO).
8.3 Der Kunde nutzt zettl nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Abgaben-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechts.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
9.1 Develogix betreibt zettl mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit (SLA) ist nicht vereinbart.
9.2 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und vorab in zettl angekündigt. Kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Störungen oder Sicherheitslücken sind jederzeit zulässig.
9.3 Für Störungen, die ihren Ursprung außerhalb des Einflussbereichs von Develogix haben – etwa beim Internetzugang des Kunden, bei FinanzOnline, bei SumUp oder bei höherer Gewalt –, ist Develogix nicht verantwortlich. Fällt die Signaturerstellungseinheit aus, kennzeichnet zettl die Belege nach den Vorgaben der RKSV und holt die erforderlichen Schritte nach Wiederherstellung nach.
9.4 Support erfolgt per E-Mail an support@zettl.io zu üblichen Geschäftszeiten, ohne zugesicherte Reaktionszeit.
10. Daten, Datensicherung und Vertragsende
10.1 Die Daten, die der Kunde in zettl erfasst, gehören dem Kunden. Develogix verarbeitet personenbezogene Daten der Kundschaft und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunden ausschließlich nach dem AVV.
10.2 Develogix sichert die Daten regelmäßig. Diese Sicherung ersetzt nicht die Pflicht des Kunden, das DEP selbst extern zu sichern (Punkt 8.2).
10.3 Der Kunde kann seine Daten jederzeit exportieren (DEP, Belege, Kassabuch, Abschlüsse, Berichte), auch im Nur-Lesen-Modus.
10.4 Nach Vertragsende bleibt das Konto im Nur-Lesen-Modus zugänglich, damit der Kunde seine Unterlagen exportieren kann. Belege, Kassabuch, Abschlüsse und Datenerfassungsprotokolle bewahrt Develogix im Auftrag des Kunden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren (§ 132 BAO) auf; beantragt der Kunde die Löschung seines Betriebs, bleiben diese Fiskaldaten erhalten und personenbezogene Kundendaten werden anonymisiert. Übrige Daten werden nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
10.5 Wechsel zu einem anderen Anbieter (EU-Datenverordnung). zettl ist ein Datenverarbeitungsdienst im Sinn der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Für den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in die eigene IT gilt:
- Einleitung: Der Kunde kann den Wechsel jederzeit in zettl oder per E-Mail an support@zettl.io verlangen. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate (Art. 25 Abs. 2 lit. d Data Act).
- Übergangszeitraum: Develogix stellt die exportierbaren Daten unverzüglich bereit, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Ist das aus technischen Gründen nicht möglich, teilt Develogix das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit und schlägt einen angemessenen Zeitraum von höchstens sieben Monaten vor (Art. 25 Abs. 4 Data Act).
- Verlängerung: Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält (Art. 25 Abs. 5 Data Act).
- Datenabruf danach: Nach Ende des Übergangszeitraums kann der Kunde seine exportierbaren Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen.
- Löschung: Nach Ablauf dieser Frist löscht Develogix die exportierbaren Daten vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Pflicht nach Punkt 10.4, Belege und Datenerfassungsprotokolle sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO), geht vor; sie ist eine gesetzliche Pflicht und keine Hürde für den Wechsel.
- Unterstützung: Develogix unterstützt den Kunden und einen von ihm benannten Dritten beim Wechsel mit angemessener Sorgfalt, weist auf bekannte Risiken hin und hält während des Wechsels das übliche Sicherheitsniveau aufrecht.
- Kein Entgelt: Für den Wechsel und den Datenexport verlangt Develogix kein Entgelt.
10.6 Was übertragbar ist. Der Kunde kann jederzeit selbst exportieren, ohne Develogix zu fragen:
| Daten | Format | Wo |
|---|---|---|
| Betriebsdaten (Stammdaten, Belege, Belegzeilen, Zahlungen, Steuersummen, Kassabuch, Abschlüsse, Kunden, Gutscheine, Rabattcodes, Lager, Einkauf, Anzahlungen, Zeiterfassung, Rechnungen) | NDJSON, eine Zeile je Datensatz | Einstellungen · Datenexport |
| Datenerfassungsprotokoll (DEP) | DEP nach § 131b BAO / RKSV | Kassen · Datenerfassungsprotokoll |
| Steuerberater-Paket (Belegjournal, Kassabuch, Abschlüsse, DEP für einen Zeitraum) | ZIP mit CSV und PDF | Berichte · Steuerberater-Paket |
| Belege und Rechnungen einzeln | am jeweiligen Beleg |
10.7 Was nicht übertragbar ist, und warum. Diese Daten kann Develogix nicht herausgeben; das ist keine Hürde für den Wechsel, sondern eine Eigenschaft der Sache:
- Signaturzertifikat und Signatureinheit. Sie gehören zur Kasse, wie sie in FinanzOnline registriert ist, und liegen beim Signaturdienstleister. Ein anderer Kassenanbieter meldet eine eigene Signatureinheit an; die bisherige wird außer Betrieb genommen. Die signierten Belege selbst und das DEP nimmt der Kunde vollständig mit.
- Zugangsdaten Dritter (Schlüssel für den Signaturdienst, FinanzOnline-Zugang, SumUp-Verbindung). Sie gehören zum Konto des Kunden beim jeweiligen Anbieter, nicht zu zettl.
- PINs des Teams, Passwörter, Zwei-Faktor-Geheimnisse. Sie liegen nur als nicht umkehrbare Prüfsumme vor.
- Der rohe Datenverkehr mit dem Signaturdienst. Er kann Zugangsmerkmale enthalten; die fachlichen Inhalte daraus stehen im Beleg und im DEP.
- Kartenzahlungsdaten bei SumUp. SumUp ist Vertragspartner des Kunden; die Daten holt er dort.
10.8 Nicht in zettl gespeicherte Formate. Develogix schuldet keine Umwandlung in das Format eines bestimmten anderen Anbieters. Die genannten Formate sind offen und dokumentiert; das DEP folgt dem Format der RKSV.
11. Nutzungsrechte
11.1 Develogix räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, zettl für seinen Betrieb zu nutzen. Die Tablet-App wird über die App-Stores bereitgestellt.
11.2 Der Kunde darf zettl nicht an Dritte weitergeben, nicht zurückentwickeln und nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb oder die Sicherheit von zettl beeinträchtigt.
12. Haftung
12.1 Develogix haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; das gilt nicht für Personenschäden.
12.2 Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen und der Höhe nach mit den vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelten begrenzt.
12.3 Develogix haftet nicht für Schäden, Abgabennachforderungen, Zuschläge oder Strafen, die daraus entstehen, dass der Kunde seine eigenen Pflichten nach BAO und RKSV (Punkt 8) nicht erfüllt – etwa weil er Start- oder Jahresbeleg nicht prüft, das DEP nicht sichert oder bei einem Ausfall keine Papierbelege ausstellt –, und nicht für falsch erfasste Stammdaten, Preise oder Steuersätze.
12.4 Develogix haftet nicht für Leistungen Dritter, die der Kunde selbst beauftragt (etwa SumUp, Internetzugang, Hardware), und nicht für Datenverluste, soweit sie durch eine ordnungsgemäße Sicherung des DEP durch den Kunden vermeidbar gewesen wären.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
14. Änderungen der AGB und der Preise
14.1 Develogix kann diese AGB und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und in zettl mitgeteilt; dabei werden die Änderungen kurz erklärt.
14.2 Der Kunde kann der Änderung bis zu ihrem Inkrafttreten widersprechen. Widerspricht er nicht und nutzt er zettl nach dem Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Zusätzlich bittet zettl den Inhaber des Betriebs, die neue Fassung ausdrücklich zu bestätigen.
14.3 Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erklärungen können elektronisch (E-Mail oder in zettl) abgegeben werden, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.
15.2 Develogix darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen; für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der AVV.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.4 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
15.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Salzburg sachlich zuständige Gericht. Develogix kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
Fassungen
- 2026-09-24 (gültig)
- 2026-09